Steuerbefreiung durch reinvestition in Ständigen wohnsitz
Die derzeitige spanische Gesetzesvorschrift über die Einkommenssteuer für nicht gebietsansässige Personen (IRNR) erlaubt seit etwas mehr als einem Jahr, dass Personen mit Steuersitz im Ausland in Spanien keine Steuern für den Gewinn aus dem Verkauf ihres ständigen Wohnsitzes in Spanien entrichten müssen. Möchten Sie das komplette Dokument lesen? Clicken Sie hier Steuerbefreiung durch reinvestition in ständigen wohnsitz